Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Greenland"
22.01.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (66 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Greenland"
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit das Filesharing des Films "Greenland" ab.
Der Film "Greenland" ist ein US-amerikanischer Katastrophenfilm aus dem Jahr 2020 von Regisseur Ric Roman Waugh.
In dem Film nähert sich der Komet Clarke auf Kollisionskurs der Erde, auf welcher ein globales Chaos ausbricht. Die Zeit läuft davon, doch eine Familie kämpft verbittert ums Überleben. John Garrity setzt alles daran, um seine Frau Allison und seinen Sohn Nathan in Sicherheit zu bringen. Auf dem Weg zu einem potenziellen Zufluchtsort macht die Familie Erfahrungen mit den besten und den schlechtesten Eigenschaften der Menschheit.
Inhalt und Forderung der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film "Greenland" oder Teile dessen unerlaubt im Internet verbreitet zu haben. Dies stelle gem. §19a UrhG einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes und die Erstattung der Anwaltskosten.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit das Filesharing des Films "Greenland" ab.
Der Film "Greenland" ist ein US-amerikanischer Katastrophenfilm aus dem Jahr 2020 von Regisseur Ric Roman Waugh.
In dem Film nähert sich der Komet Clarke auf Kollisionskurs der Erde, auf welcher ein globales Chaos ausbricht. Die Zeit läuft davon, doch eine Familie kämpft verbittert ums Überleben. John Garrity setzt alles daran, um seine Frau Allison und seinen Sohn Nathan in Sicherheit zu bringen. Auf dem Weg zu einem potenziellen Zufluchtsort macht die Familie Erfahrungen mit den besten und den schlechtesten Eigenschaften der Menschheit.
Inhalt und Forderung der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film "Greenland" oder Teile dessen unerlaubt im Internet verbreitet zu haben. Dies stelle gem. §19a UrhG einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes und die Erstattung der Anwaltskosten.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.