Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen des Films "Joker" ab | Filesharing

08.02.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (63 mal gelesen)
Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München, mahnt erneut im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen des Films "Joker" ab.

Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München, mahnt erneut im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen Filesharing des Films "Joker" ab.

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist als Abmahnkanzlei bekannt. Sie verschickte kürzlich (Januar 2021) erneut ein Schreiben, indem das Filesharing des Films "Joker" abgemahnt wird.

Über den Film "Joker":

"Joker" ist eine US-amerikanische Comicverfilmung von Todd Phillips aus dem Jahr 2019, basierend auf den Figuren aus dem DC-Universum. Der Film erzählt die Ursprungsgeschichte von Arthur Fleck, der unter dem Namen Joker später der notorische Gegenspieler von Batman wird. Für den an einer seltenen Lachstörung leidenden Comedian Arthur Fleck geht es im Gotham City der 80er Jahre in allen Bereichen des Lebens bergab. Der erhoffte Erfolg in seinem Job bleibt aus; er verliert seine Stelle als Clown und wird von einer, den Bach hinuntergehenden Gesellschaft nicht beachtet und misshandelt. Über dunkle, psychische Abgründe führt ihn sein Weg immer weiter hin zum Wahnsinn und dem Dasein als irrer Clown und Symbol der Anarchie.

Forderungen aus der Abmahnung:

Dem von der Abmahnung betroffenen Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film "Joker" im Rahmen einer Tauschbörse widerrechtlich im Internet veröffentlicht zu haben.

Aufgrund dieses Verstoßes fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ebenfalls werden Schadensersatz (vorliegend 700 Euro), sowie die Rechtsanwaltsgebühren (vorliegend 235,80 Euro/insgesamt also 935,80 Euro) gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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