Abmahnung: Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.
09.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (45 mal gelesen)
Abmahnung: Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.
Derzeit verschickt der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. aus Augsburg wegen Verkäufen durch „Schein-Private“ Abmahnungen.
Über den Verband:
Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. wurde nach eigenen Angaben von allen bayerischen Kfz-Innungen gegründet, die bereits seit Jahrzehnten bislang unabhängig voneinander den Wettbewerb im Kfz-Gewerbe im Interesse ihrer Innungsmitglieder beobachten.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnte vertreibe Autos online. Ihm wird vorgeworfen, dass er die Autos anbietet und als Privatverkäufer auftritt, obwohl er eigentlich gewerblichen Handeln betreiben würde. Als gewerblicher Verkäufer müsse er jedoch Informations- und Belehrungspflichten einhalten, dies sei jedoch nicht erfolgt.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Verband fordert von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung einer Abmahnkostenpauschale.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Derzeit verschickt der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. aus Augsburg wegen Verkäufen durch „Schein-Private“ Abmahnungen.
Über den Verband:
Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. wurde nach eigenen Angaben von allen bayerischen Kfz-Innungen gegründet, die bereits seit Jahrzehnten bislang unabhängig voneinander den Wettbewerb im Kfz-Gewerbe im Interesse ihrer Innungsmitglieder beobachten.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnte vertreibe Autos online. Ihm wird vorgeworfen, dass er die Autos anbietet und als Privatverkäufer auftritt, obwohl er eigentlich gewerblichen Handeln betreiben würde. Als gewerblicher Verkäufer müsse er jedoch Informations- und Belehrungspflichten einhalten, dies sei jedoch nicht erfolgt.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Verband fordert von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung einer Abmahnkostenpauschale.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.