Filesharing Abmahnung: Frommer Legal |Film "Matrix Resurrections"

01.08.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (75 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Matrix Resurrections".

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Matrix Resurrections"

Über den Film "Matrix Resurrections":

Der Film "Matrix Resurrections" ist eine US-amerikanischer Science-Fiction-Actionfilm aus dem Jahre 2021. Der Film kam am 23. Dezember 2021 in die deutschen Kinos. Regie führte Lana Wachowski.

Der Film "Matrix Resurrections" handelt von Neo. Um herauszufinden, ob seine Realität ein physisches oder mentales Konstrukt ist, muss sich Neo erneut dafür entscheiden, dem weißen Kaninchen zu folgen. Denn er ist in der Matrix-Welt gefangen, doch ohne sich dessen bewusst zu sein. Zudem wird er von seltsamen Erinnerungen geplagt. Sein Leben nimmt eine unvorhergesehene Wendung, als er einen Mann trifft, der ihn über seine Realität aufklärt. Die Welt, in der er sich nun befindet, ist jedoch viel gefährlicher als je zuvor.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Matrix Resurrections" vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich regelmäßig auf 980,60 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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