Abmahnung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
25.11.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (50 mal gelesen)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. verschickt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. eine Abmahnung wegen einer Produktkennzeichnung verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Es wird abgemahnt, dass Produkte angeboten wurden und diese nicht ordnungsgemäß nach dem Textilkennzeichnungsgesetz gekennzeichnet worden sind. Darüber hinaus soll keine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung in deutscher Sprache mitgeliefert worden sein.
Da der Bundesverband der Verbraucherzentralen in dem vom Bundesamt für Justiz geführten Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 Unterlassungsklagegesetz eingetragen ist, ist der Verband abmahnberechtigt. Der Verband muss somit keine Kanzlei hinzuziehen um eine Abmahnung zu versenden. Der Bundesverband ist der Dachverband der 16 Verbraucherzentralen und 28 weiteren Verbraucherorganisationen in Deutschland.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der fehlerhaften Produktkennzeichnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist beigefügt und enthält zudem eine Vertragsstrafenregelung.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. eine Abmahnung wegen einer Produktkennzeichnung verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Es wird abgemahnt, dass Produkte angeboten wurden und diese nicht ordnungsgemäß nach dem Textilkennzeichnungsgesetz gekennzeichnet worden sind. Darüber hinaus soll keine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung in deutscher Sprache mitgeliefert worden sein.
Da der Bundesverband der Verbraucherzentralen in dem vom Bundesamt für Justiz geführten Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 Unterlassungsklagegesetz eingetragen ist, ist der Verband abmahnberechtigt. Der Verband muss somit keine Kanzlei hinzuziehen um eine Abmahnung zu versenden. Der Bundesverband ist der Dachverband der 16 Verbraucherzentralen und 28 weiteren Verbraucherorganisationen in Deutschland.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der fehlerhaften Produktkennzeichnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist beigefügt und enthält zudem eine Vertragsstrafenregelung.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.