Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte wegen Fehlens eines OS-Links
23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (278 mal gelesen)
Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg wegen der Verwendung der Bezeichnung Fehlens eines OS-Links.
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen eines online Händlers, der Waren im Bereich Textilien vertreibt. Sie verschickte nun ein Abmahnschreiben an einen Großhändler, welcher online auftritt und daher mit dem Mandanten der FAREDS Rechtsanwälte im Wettbewerb steht. Nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung betroffene gegen die wettbewerbsrechtlichen Gesetzesvorgaben. Gerügt wird die Missachtung von Pflichten, welche sich aus der europäischen ODR-Verordnung ergeben. Der Unternehmer muss über das Online-Streitbeilegungsverfahren unterrichten und einen klickbaren Hyperlink zur OS-Plattform zur Verfügung stellen. Dieser Pflicht sei der durch die Abmahnung betroffenen nicht nachgekommen. Dies stelle nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, welcher Ansprüche der T&D Ve#rsand GbR begründen würde.
Bereits vor einigen Wochen verschickten die FAREDS Rechtsanwälte eine ähnliche Abmahnung im Namen eines anderen Mandanten:
https://www.ra-herrle.de/fareds-td-versand-gbr/
Die FAREDS Rechtsanwälte fordern im Namen der T&D Versand GbR von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen eines online Händlers, der Waren im Bereich Textilien vertreibt. Sie verschickte nun ein Abmahnschreiben an einen Großhändler, welcher online auftritt und daher mit dem Mandanten der FAREDS Rechtsanwälte im Wettbewerb steht. Nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung betroffene gegen die wettbewerbsrechtlichen Gesetzesvorgaben. Gerügt wird die Missachtung von Pflichten, welche sich aus der europäischen ODR-Verordnung ergeben. Der Unternehmer muss über das Online-Streitbeilegungsverfahren unterrichten und einen klickbaren Hyperlink zur OS-Plattform zur Verfügung stellen. Dieser Pflicht sei der durch die Abmahnung betroffenen nicht nachgekommen. Dies stelle nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, welcher Ansprüche der T&D Ve#rsand GbR begründen würde.
Bereits vor einigen Wochen verschickten die FAREDS Rechtsanwälte eine ähnliche Abmahnung im Namen eines anderen Mandanten:
https://www.ra-herrle.de/fareds-td-versand-gbr/
Die FAREDS Rechtsanwälte fordern im Namen der T&D Versand GbR von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.