Abmahnung Kanzlei Bird & Bird | Monster Energy
29.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (64 mal gelesen)
Die Kanzlei Bird & Bird verschickt im Auftrag der Monster Energy Company markenrechtliche Abmahnungen.
Die Kanzlei Bird & Bird LLP aus München verschickt Abmahnungen für die Monster Energy Company aus Kalifornien wegen Markenrechtsverletzungen.
Inhalt der Abmahnung:
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie auf der Onlineplattform eBay in einem Fall Aufkleber und in einem weiterem Fall Kappen angeboten haben, die die Marke „Monster Energy“ und/oder die Bildmarke der Company aufweisen soll.
Die Monster Energy Company ist die Inhaberin der eingetragenen europäischen Bildmarke EM 6 433 817. Geschützt sind unter anderem Kopfbedeckungen in der Klasse 25. Die europäische Wortmarke ist unter EM 6 368 005 eingetragen.
Bei den angebotenen Aufklebern und Kappen soll es sich nicht um Produkte aus dem Haus der Monster Energy Company handeln. Eine Lizenzvereinbarung über eine etwaige Benutzung läge ebenfalls nicht vor.
Folglich wird den Abgemahnten mit der Benutzung der Marke eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen, insbesondere über den Lieferanten und die Anzahl der eingekauften und verkauften Produkte verlangt.
Darüber hinaus wird ein Schadensersatz und die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Bird & Bird LLP aus München verschickt Abmahnungen für die Monster Energy Company aus Kalifornien wegen Markenrechtsverletzungen.
Inhalt der Abmahnung:
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie auf der Onlineplattform eBay in einem Fall Aufkleber und in einem weiterem Fall Kappen angeboten haben, die die Marke „Monster Energy“ und/oder die Bildmarke der Company aufweisen soll.
Die Monster Energy Company ist die Inhaberin der eingetragenen europäischen Bildmarke EM 6 433 817. Geschützt sind unter anderem Kopfbedeckungen in der Klasse 25. Die europäische Wortmarke ist unter EM 6 368 005 eingetragen.
Bei den angebotenen Aufklebern und Kappen soll es sich nicht um Produkte aus dem Haus der Monster Energy Company handeln. Eine Lizenzvereinbarung über eine etwaige Benutzung läge ebenfalls nicht vor.
Folglich wird den Abgemahnten mit der Benutzung der Marke eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen, insbesondere über den Lieferanten und die Anzahl der eingekauften und verkauften Produkte verlangt.
Darüber hinaus wird ein Schadensersatz und die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.