Filesharing-Abmahnung: Frommer Legal für LEONINE Licensing GmbH | "The Zone of Interest"

15.04.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (90 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung im Namen der LEONINE Licensing GmbH mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "The Zone of Interest".

Über den Film "The Zone of Interest":

Der Film "The Zone of Interest" handelt von der Familie Höß. Rudolf Höß ist Lagerkommandant des KZ-Auschwitz. Zusammen mit seiner Frau und seinen Kindern lebt er auf einem direkt an die Lagermauer angrenzenden Grundstück. Der Film basiert auf dem gleichnamigen Roman des britischen Schriftstellers Martin Amis und zeigt eindrucksvoll die Schrecken des Holocausts aus einer ungewohnten Perspektive.

 
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film "The Zone of Interest" mittels eines Filesharing-Netzwerkes geteilt und dadurch die Urheberrechte der LEONINE Licensing GmbH verletzt zu haben.

Aufgrund dieser angeblichen Rechtsverletzung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Er soll darüber hinaus Schadensersatz in Höhe von 700,00 Euro und die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro zahlen.

 
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

 
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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