Waldorf Frommer mahnt Filesharing von „Assassination Nation“ ab
18.05.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (53 mal gelesen)
Waldorf Frommer mahnt Filesharing von „Assassination Nation“ ab
Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filesharing des Filmes „Assassination Nation“ ab.
„Assassination Nation“ ist ein US-amerikanischer Kinofilm des Regisseurs und Drehbuchautors Sam Levinson aus dem Jahr 2018.
Über den Film:
Die Highschoolschülerin Lily und ihre Freunde in der amerikanischen Kleinstadt Salem leben das ganz normale Leben von Teenagern im 21. Jahrhundert – ihr Alltag ist bestimmt von Partys und den sozialen Medien. Doch als ein Hackerangriff auf das Städtchen stattfindet und private Details der Bewohner öffentlich werden, bricht plötzlich das pure Chaos aus. Lily und ihre Freundinnen werden für den Angriff verantwortlich gemacht und sehen sich plötzlich in einen Kampf um ihr Überleben verwickelt.
Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:
Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film „Assassination Nation“ im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.
Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filesharing des Filmes „Assassination Nation“ ab.
„Assassination Nation“ ist ein US-amerikanischer Kinofilm des Regisseurs und Drehbuchautors Sam Levinson aus dem Jahr 2018.
Über den Film:
Die Highschoolschülerin Lily und ihre Freunde in der amerikanischen Kleinstadt Salem leben das ganz normale Leben von Teenagern im 21. Jahrhundert – ihr Alltag ist bestimmt von Partys und den sozialen Medien. Doch als ein Hackerangriff auf das Städtchen stattfindet und private Details der Bewohner öffentlich werden, bricht plötzlich das pure Chaos aus. Lily und ihre Freundinnen werden für den Angriff verantwortlich gemacht und sehen sich plötzlich in einen Kampf um ihr Überleben verwickelt.
Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:
Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film „Assassination Nation“ im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.
Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.