Neue Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der PB-ViGoods GmbH 

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (109 mal gelesen)
Abmahnung der ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Essen im Auftrag der PB-ViGoods GmbH aus Rathenow wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Fehlen der Anbieterkennzeichnung.

Die ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Essen vertritt die Interessen der PB-ViGoods GmbH. Diese vertreibt unter anderem online E-Zigaretten und Zubehör. Aktuell verschickt die ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft ein Schreiben, das sich an einen Online-Händler richtet, der ebenfalls E-Zigaretten und Zubehör auf der Internetplattform "eBay.de" zum Verkauf anbietet. Dabei lautet der zugrunde liegende Vorwurf, dass der Betroffene bei einem konkreten Angebot aus seinem Warenangebot von E-Zigaretten und Zubehör die gesetzlichen Informationspflichten für Fernabsatzgeschäfte nicht eingehalten habe.

Insbesondere rügt die ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft
  • das Fehlen einer Kennzeichnung des Anbieters sowie
  • das Nichtvorhandensein eines Muster-Widerrufsformulares
und sieht in diesem Verhalten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

Gefordert wird von der ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung- und Verpflichtungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt, der sich auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000 € beziffern lässt.

Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Sollten Sie auch eine Abmahnung der ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten haben, sollte zunächst überprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Unterzeichnen Sie insbesondere eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eine darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

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