Waldorf Frommer wegen des Films „15:17 to Paris“

04.05.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (54 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung: Waldorf Frommer wegen des Films „15:17 to Paris“

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Filesharing des Films „15:17 to Paris“ ab. 

„15:17 to Paris“ ist ein US-amerikanischer Spielfilm von Clint Eastwood aus dem Jahr 2018.


Über den Film:

Der Film handelt vom Anschlag auf den Thalys-Zug am Abend des 21. August 2015 im belgisch-französischen Grenzgebiet. In Rückblenden – beginnend mit der christlichen Schule in Sacramento (Kalifornien) im Jahr 2005 – werden die gemeinsame Schulzeit und die Lebensläufe von Spencer, Alek und Anthony gezeigt. Schließlich fahren sie auf einer Urlaubsreise durch Europa mit dem Schnellzug Thalys von Amsterdam nach Paris. Während der Fahrt überwältigen sie gemeinsam mit Christopher Norman und dem dabei lebensgefährlich verletzten Mark Moogalian den Attentäter Ayoub El Kahzani.


Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:

Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film unzulässigerweise zum Download bereitgestellt zu haben.

Gefordert wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird ein Lizenzschaden, sowie die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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