Filesharing Abmahnung: NIMROD für Kalypso Media Group GmbH "Dungeons 4"

05.06.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (19 mal gelesen)
Die Kanzlei NIMROD mahnt im Namen der Kalypso Media Group GmbH eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing am Computerspiel „Dungeons 4“ ab.

Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR aus Berlin vertritt erneut die Interessen der Kalypso Media Group GmbH aus Worms. Die Rechtsanwälte verschickten ein Schreiben, mit welchem der Vorwurf des Filesharings am Computerspiel „Dungeons 4“ erhoben wird.

 
Wir hatten in der Vergangenheit bereits über ähnliche Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte wegen Filesharing-Vorwürfen bezüglich „Dungeons 2“ und „Dungeons 4“ berichtet.

Ganz aktuell wurde mir erneut ein Schreiben der Kanzlei Nimrod vom 03.05.2024 bezüglich „Dungeons 4“ von einem Betroffenen zur Prüfung vorgelegt.

 
Über das Spiel „Dungeons 4“:

„Dungeons 4“ ist ein Strategie-Simulations-Videospiel, das von Realmforge Studios entwickelt und von Kalypso Media veröffentlicht wurde. Es ist das vierte Spiel in der Dungeons-Serie und die Fortsetzung von Dungeons 3.

 
Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, das Computerspiel „Dungeons 4“ illegal hoch- und heruntergeladen zu haben. Hierfür sollen Internettauschbörsen auch bezeichnet als Filesharingnetzwerke genutzt worden seien.

Die Kalypso Media Group hat eigenen Aussagen zufolge, die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Werk: Dungeons 4 von dem Entwickler erworben und kann daher Dritten die Nutzung untersagen.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss die Rechte der Kalypso Media Group GmbH durch „Hoch- und Herunterladen, §16, 19a UrhG, in einem sog. P2P-System verletzt wurden“.

Durch die Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs gem. § 101 Abs. 9 UrhG gegen den Internetprovider des Abgemahnten habe die Kanzlei Nimrod Kenntnis davon erlangt, dass diese Uploads bzw. Downloads über den Internetanschluss des Abgemahnten erfolgt seien.

 
Forderungen der Abmahnung:

Aufgrund dieser vermeintlichen Rechtsverletzung wird von dem Adressaten der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem soll der Abgemahnte eine Vergleichszahlung in Höhe von 850,00 Euro entrichten um sämtliche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche abzugelten.

 
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (Peer-to-Peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

 
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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