Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen "Taxi 5"
01.11.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (65 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Taxi 5".
Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Taxi 5".
Über den Film "Taxi 5":
Der Film "Taxi 5" ist eine Actionkomödie von Luc Besson aus dem Jahre 2018. Der Film kam am 11. April 2018 in die französischen Kinos. "Taxi 5" ist die Fortsetzung der Filme Taxi, Taxi Taxi, Taxi 3 und T4xi 4.
Der Film "Taxi 5" handelt von dem Polizisten Sylvain Marot. Er ist von Paris nach Marseille strafversetzt worden. Dort wird er beauftragt, eine italienische Bande zu fassen, die mit Ferraris ihr Unwesen treibt. Bei der Verfolgung der Gang bekommt er Unterstützung von Eddy, dem Neffen von Daniel. Dieser kommt in Besitz des legendären weißen Taxis.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Taxi 5" vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Taxi 5".
Über den Film "Taxi 5":
Der Film "Taxi 5" ist eine Actionkomödie von Luc Besson aus dem Jahre 2018. Der Film kam am 11. April 2018 in die französischen Kinos. "Taxi 5" ist die Fortsetzung der Filme Taxi, Taxi Taxi, Taxi 3 und T4xi 4.
Der Film "Taxi 5" handelt von dem Polizisten Sylvain Marot. Er ist von Paris nach Marseille strafversetzt worden. Dort wird er beauftragt, eine italienische Bande zu fassen, die mit Ferraris ihr Unwesen treibt. Bei der Verfolgung der Gang bekommt er Unterstützung von Eddy, dem Neffen von Daniel. Dieser kommt in Besitz des legendären weißen Taxis.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Taxi 5" vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.