Abmahnung: RA Sandhage erneut für iOcean UG | Verpackungsgesetz
16.03.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (80 mal gelesen)
Rechtsanwalt Sandhage mahnt für die iOcean UG einen eBay-Händler wegen angeblich fehlender Eintragungen im Verpackungsregister ab.
Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin, mahnt für die iOcean UG aus Teltow, einen eBay-Händler wegen angeblich fehlender Eintragungen im Verpackungsregister ab.
Rechtsanwalt Sandhage hat auch in der Vergangenheit bereits regelmäßig Abmahnungen für die iOcean UG ausgesprochen.
Über die iOcean UG:
Die iOcean UG aus Teltow ist nach eigenen Angaben als Verkäuferin von Sportbekleidung tätig. Insbesondere Sportschuhe, Funktionsunterwäsche, Sportsocken, Bademoden für Damen und Herren, sowie Sonnenbrillen gehören zum Sortiment.
Inhalt der Abmahnung:
In der Abmahnung wird zunächst erläutert, dass die iOcean UG in ihrem Online-Shop jegliches Tierzubehör, insbesondere auch Hundeleinen zum Kauf anbietet. Der Abgemahnte würde über eBay ebenfalls Hundeleinen zum Kauf anbieten. Somit würde ein Wettbewerbsverhältnis bestehen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass für sein Unternehmen kein Eintrag im Verpackungsregister LUCID bestehen würde. Eine solche Pflicht zur Eintragung würde sich aus § 9 VerpackG ableiten. Aus diesem Grunde würde die naheliegende Vermutung bestehen, dass der Abgemahnte gegen das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens nicht registrierter Verpackungen nach § 9 IV VerpackG und damit gegen das Verpackungsgesetz verstoßen habe. Die Anspruchsberechtigung der iOcean UG ergebe sich aus § 8 III Nr. 1 UWG.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte Unternehmer wird aufgefordert eine bestehende Registrierung für sein Unternehmen nachzuweisen, oder aber diese schnellstmöglich nachzuholen und Kosten in Höhe von 280,60 Euro zu erstatten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin, mahnt für die iOcean UG aus Teltow, einen eBay-Händler wegen angeblich fehlender Eintragungen im Verpackungsregister ab.
Rechtsanwalt Sandhage hat auch in der Vergangenheit bereits regelmäßig Abmahnungen für die iOcean UG ausgesprochen.
Über die iOcean UG:
Die iOcean UG aus Teltow ist nach eigenen Angaben als Verkäuferin von Sportbekleidung tätig. Insbesondere Sportschuhe, Funktionsunterwäsche, Sportsocken, Bademoden für Damen und Herren, sowie Sonnenbrillen gehören zum Sortiment.
Inhalt der Abmahnung:
In der Abmahnung wird zunächst erläutert, dass die iOcean UG in ihrem Online-Shop jegliches Tierzubehör, insbesondere auch Hundeleinen zum Kauf anbietet. Der Abgemahnte würde über eBay ebenfalls Hundeleinen zum Kauf anbieten. Somit würde ein Wettbewerbsverhältnis bestehen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass für sein Unternehmen kein Eintrag im Verpackungsregister LUCID bestehen würde. Eine solche Pflicht zur Eintragung würde sich aus § 9 VerpackG ableiten. Aus diesem Grunde würde die naheliegende Vermutung bestehen, dass der Abgemahnte gegen das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens nicht registrierter Verpackungen nach § 9 IV VerpackG und damit gegen das Verpackungsgesetz verstoßen habe. Die Anspruchsberechtigung der iOcean UG ergebe sich aus § 8 III Nr. 1 UWG.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte Unternehmer wird aufgefordert eine bestehende Registrierung für sein Unternehmen nachzuweisen, oder aber diese schnellstmöglich nachzuholen und Kosten in Höhe von 280,60 Euro zu erstatten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.