Waldorf Frommer für Warner Bros. | „A Star Is Born“

06.05.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (64 mal gelesen)
Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. wegen Filesharing des Films „A Star Is Born“

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit für die Warner Bros. Entertainment Inc. das Filesharing des Films „A Star Is Born“ ab.

A Star Is Born“ ist ein Musikfilm von Bradley Cooper aus dem Jahr 2018.


Über den Film:

Der in die Jahre gekommene Rockstar Jackson Maine entdeckt die talentierte Sängerin Ally und verliebt sich in sie. Ally hätte ihren großen Traum von einer Musikkarriere fast aufgegeben. Jackson fördert sie und nimmt sie schließlich sogar mit auf seine Tournee. Ally wächst mit ihm als Mentor zum Popstar heran, wodurch die persönliche Beziehung der beiden zu leiden beginnt. Jacksons innere Dämonen und seine Alkoholsucht stellen die Liebe der beiden auf die Probe.


Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:

Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film unzulässigerweise auf einem Filesharing-Programm hochgeladen zu haben.

Gefordert wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird ein Lizenzschaden, sowie die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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