Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

16.04.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (60 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer – „Zack Snyder’s Justice League“

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Filesharing im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. ab. Konkret handelt es sich um den Film „Zack Snyder’s Justice League“. Zack Snyder’s Justice League (auch bekannt als Snyder-Cut) ist ein Directors Cut des Films Justice League von Regisseur Zack Snyder aus dem Jahr 2021. 

Über den Film:

Nach dem Tod von Superman legt sich ein düsterer Schatten über das DC-Universum. Batman erkennt den Ernst der Lage und beschließt, ein Superheldenteam zusammenzutrommeln, um der Gefahr zu trotzen. Gemeinsam mit Wonder Woman, Aquaman, Flash und Cyborg stellt er sich dem fiesen Steppenwolf in den Weg, der mit seinen Armee aus Paradämonen die Welt übernehmen will. Nach und nach stellt sich jedoch heraus, dass Steppenwolf nicht der einzige Bösewicht ist, der den Superheld*innen das Leben schwer macht. Im Hintergrund zieht ein noch viel mächtigerer Schurke die Strippen: Darkseid.

Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film illegal im Internet auf Tauschbörsen verbreitet zu haben. Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird ein Schadensersatz gefordert. Zur außergerichtlichen Beilegung wird ein Pauschalbetrag verlangt. Letztendlich wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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