Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer | "Wonder Woman 1984"
25.01.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (64 mal gelesen)
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit das Filesharing des Films "Wonder Woman 1984" ab.
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit das Filesharing des Films "Wonder Woman 1984" ab.
Der Film "Wonder Woman 1984" ist ein US-amerikanischer Superheldenfilm aus dem Jahr 2020 (Ukraine). Regisseurin war Patty Jenkins.
Hauptcharakter ist die Comicfigur Wonder Woman des Verlages DC Comics. Der Film ist die Fortsetzung zu Wonder Woman aus dem Jahr 2017 und ist Teil des DC Extended Universe. Es ist nach Justice League die vierte Kinoverfilmung mit der Amazonenprinzessin Diana Prince, die hinter der Identität Wonder Womans steckt, und ist die zweite Soloadaption dieser Figur für das Kino.
Inhalt und Forderung der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film "Wonder Woman 1984" oder Teile dessen unerlaubt im Internet verbreitet zu haben. Dies stelle gem. §19a UrhG einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes (vorliegend 700 Euro) und die Erstattung der Anwaltskosten(vorliegend 235,80 Euro/insgesamt 935,80 Euro).
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit das Filesharing des Films "Wonder Woman 1984" ab.
Der Film "Wonder Woman 1984" ist ein US-amerikanischer Superheldenfilm aus dem Jahr 2020 (Ukraine). Regisseurin war Patty Jenkins.
Hauptcharakter ist die Comicfigur Wonder Woman des Verlages DC Comics. Der Film ist die Fortsetzung zu Wonder Woman aus dem Jahr 2017 und ist Teil des DC Extended Universe. Es ist nach Justice League die vierte Kinoverfilmung mit der Amazonenprinzessin Diana Prince, die hinter der Identität Wonder Womans steckt, und ist die zweite Soloadaption dieser Figur für das Kino.
Inhalt und Forderung der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film "Wonder Woman 1984" oder Teile dessen unerlaubt im Internet verbreitet zu haben. Dies stelle gem. §19a UrhG einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes (vorliegend 700 Euro) und die Erstattung der Anwaltskosten(vorliegend 235,80 Euro/insgesamt 935,80 Euro).
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.